Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen im Ueberblick;
– Ausweis L, die Kurzaufenthaltsbewilligung wird ausländischen Personen erteilt, die sich vorübergehend zu einem bestimmten Zweck – in der Regel für weniger als ein Jahr – in der Schweiz aufhalten und eine Erwerbstätigkeit ausüben oder nicht.
Bei Vorlage eines Arbeitsvertrags mit einer Dauer von drei Monaten bis zu einem Jahr haben EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger Anspruch auf eine L-Bewilligung. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können sie diese Bewilligung auch erhalten, wenn sie auf Stellensuche sind.
– Ausweis B, die Aufenthaltsbewilligung wird ausländischen Personen erteilt, die sich zu einem bestimmten Zweck dauerhaft in der Schweiz aufhalten und die eine Erwerbstätigkeit ausüben oder nicht. Diese Bewilligung wird EU/EFTA-Bürgern und -Bürgerinnen erteilt, die nachweisen können, dass sie unbefristet oder für eine bestimmte Dauer von mindestens einem Jahr angestellt wurden. Die Bewilligung ist fünf Jahre lang gültig und kann danach unter bestimmten Bedingungen verlängert werden.
Ausweis C, die Aufenthaltsbewilligung wird ausländischen Personen erteilt, die sich zu einem bestimmten Zweck dauerhaft in der Schweiz aufhalten und die eine Erwerbstätigkeit ausüben oder nicht.
Diese Bewilligung wird EU/EFTA-Bürgern und -Bürgerinnen erteilt, die nachweisen können, dass sie unbefristet oder für eine bestimmte Dauer von mindestens einem Jahr angestellt wurden. Die Bewilligung ist fünf Jahre lang gültig und kann danach unter bestimmten Bedingungen verlängert werden.