FAQ Arbeiten in der Schweiz

Arbeitszeiten

Die meisten Branchen verfügen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). In diesem Vertragswerk sind Wochenarbeitszeit, Zuschläge für Ueberzeiten usw. im Detail geregelt.

  • In der Regel 42 Stunden/ Woche

Die genauen Arbeitszeiten werden im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Die Erfassung der geelisteten Stunden ist obligatorisch.

Arbeitserlaubnis

Arbeitnehmer müssen sich in der Schweiz anmelden. Dazu benötigen Sie einen Wohnsitz in der Schweiz

  • Meldeverfahren, Sie können für 90 Tage in der Schweiz arbeiten.
    – Quellensteuer
    – Ausreise nach 90 Tagen
  • Niederlassung B, Sie können unbeschränkt in der Schweiz Arbeiten.
    – Quellensteuer
  • Niederlassung C, Sie können unbeschränkt in der Schweiz arbeiten
    – ordentliches Steuerregister
    – unbegrenzte Aufenthalsbewilligung

Sprechen Sie mit uns, wir finden die beste Lösung für Sie.

Ferienanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlte Ferien. Der Ferienaspruch ist gesetzlich geregelt. Dieser ist nach Alter, Branche und Gesamtarbeitsvertrag unterschiedlich.

  • 4 Wochen bis zum 50. ten Lebensjahr
  • 5 Wochen ab dem 50. tn Lebensjahr
  • 6 Wochen ab dem 60. ten Lebensjahr

Länge und Zeitpunkt der Ferien sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren undabzustimmen auf die Gegebenheiten des Betriebes. Weiter gilt:

  • unbezahlte Ferien nach Vereinbarung
  • längere Absenzen nach Vereinbarung

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch.

  • Prämien ab 250.- pro Monat sind zu erwarten
  • Jeder Arbeitnehmer schliesst eine Versicherung für sich privat ab
  • Umfang, Deckung usw. erflogt nach den persönlichen Bedürfnissen
  • gilt für die Aufenthaltszeit in der Schweiz

Wir helfen Ihnen bei der richtigen Auswahl der Versicherung.

Lohn

Die Löhne in der Schweiz sind die höchsten in ganz Europa!

  • die Löhne richten sich nach Ausbildung und Nachfrage
  • Mindestlöhne sind in den meisten Branchen vertraglich festgehalten (GAV)

Leider hat die Schweiz auch die höchsten Kosten für Miete, Verpfelgung usw. Die Löhne sind deshalb mit gewisser Vortsihct zu geniessen. Wir beraten Sie gerne und seriös.

Staatsbürgerschaft

Der Erwerb einer Staatsbürgerschaft ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Der Schweizer Staat akzeptiert Doppelbürger, er lässt es Ihnen offen CH-Bürger zu werden.

  • 10 Jahre Aufenthalt
  • Guter Leumund
  • keine Vorstrafen
  • Sprach und Landeskenntnisse

Sozialversicherung

Mit dem Arbeiten in der Schweiz sind einige Sozialleistungen verbunden:

  • AHV / Alters und Hinterbliebenenversicherung
  • IV / Ivalidenversicherung
  • BVG  / Berufliche Vorsorge
  • SUVA  / Schweizerische Unfall Versicherungsanstalt

Diese Sozialwerke werden mit einem Lohnabzug fianziert. Dabei zahlt der Mitarbeiter und der Betrieb je die Hälfte der Prämien.

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